Schulische Veranstaltungen

Teilnehmer an Schulveranstaltungen (zB Projektwochen, Wienwochen und Schulschikursen) erhalten einen Zuschuss von 8 Euro/Tag. Die Schulveranstaltung muss mindestens 3 Tage dauern; die maximale Förderungssumme beträgt 40 Euro. 

Einkommensschwache Familien fördert die Gemeinde mit einem erhöhten Fördersatz von 15 Euro/Tag (ab 3 Tage; max. 75 Euro/Veranstaltung). Als Richtlinie der Einkommensobergrenze gilt der Ausgleichszulagenrichtsatz. Die antragstellenden Eltern müssen hierfür die Einkommensnachweise der im Haushalt lebenden Personen vorlegen.

Für beide Varianten muss beim Gemeindeamt eine Schulbestätigung vorgelegt werden. Aus dieser geht hervor, dass der Schüler an einer der Veranstaltungen auch tatsächlich teilgenommen hat. Sie erhalten diese Bestätigung grundsätzlich bei der Schule; Sie können auch das nachstehende Formular verwenden.

 

Formular


Zuständig

Formulare