Vor Beginn eines jeden
Finanzjahres wird der Voranschlag
erstellt. Er zeigt die geplanten Einnahmen und Ausgaben des kommenden
Finanzjahres. Unterteilt ist der Voranschlag wieder in ordentlichen und
außerordentlichen Haushalt. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft (Doppelte Buchführung;
hier wird ein Gewinn angestrebt) ist das Ziel der Gemeinde-Buchführung, dass
die Einnahmen und Ausgaben gleich hoch sind.
Zum Jahresende werden die
Summen des Voranschlages noch einmal unter die Lupe genommen und mit den
tatsächlich Ausgaben und Einnahmen verglichen. Diese Angleichung an den
Voranschlag heißt Nachtragsvoranschlag.
Nach Ende des Finanzjahres wird der Rechnungsabschluss erstellt. Jeder dieser
Schritte (Voranschlag, Nachtragsvoranschlag und Rechnungsabschluss) muss vom
Gemeinderat beschlossen werden und wird der Bezirkshauptmannschaft und dem Land
OÖ. Zur Prüfung vorgelegt. Zusätzlich werden im Mittelfristigen Finanzplan die Einnahmen und Ausgaben der kommenden
fünf Jahre budgetiert.
Als Abgangsgemeinde bezeichnet man eine Gemeinde, wenn sie den
Voranschlag, Nachtragsvoranschlag bzw. Rechnungsabschluss nicht ausgleichen
kann – also die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Wenn die Einnahmen
überwiegen spricht man von einem Überschuss.