Tagesbetreuung

Um pflegende Angehörige und Familien zu entlasten, wird das Grundentgelt bei Tagesbetreuung oder Kurzzeitpflege von pflegebedürftigen Personen in Pflegeheimen für zwei Tage im Jahr übernommen.

Dazu müssen Sie den Leistungsnachweis/Rechnung über die Tagesbetreuung beim Gemeindeamt vorlegen.

 

Zuständig