Agrarförderung

Landwirte erhalten 20 Euro für gehaltene Milch- und Mutterkühe pro Großvieheinheit. Sie müssen dazu eine amtliche AMA-Bestätigung (GVE auf Rinderdatenbank auf EAMA) beim Gemeindeamt vorlegen.

8 Euro werden für jedes gehaltene Zuchtschwein ausbezahlt. Dafür muss eine Bestätigung des Tiergesundheitsdienstes nachgewiesen werden.

Die Antragsstellung ist bis Ende Jänner des Folgejahres möglich.

 

Zuständig