Informationen zur Hundehaltung in OÖ

Hunde

Als Hundehalter haben Sie einige Anforderungen zu erfüllen. ©pixabay.com

Ein Leben mit einem Hund zu führen, bedeutet zusätzliche Verantwortung zu übernehmen. Welche Pflichten sich daraus für Sie ergeben und was alles zu beachten ist, erfahren Sie unter https://www.hundehaltung-ooe.at.

Unabhängig davon, ob Sie bereits einen Hund haben oder die Anschaffung planen – hier finden Sie alle wichtigen Informationen, um ein verantwortungsvoller Hundehalter zu sein.

Nachstehend sind die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Anforderungen an die Haltung von Hunden in Oberösterreich

Wer in Oberösterreich einen Hund halten will, muss einige Anforderungen erfüllen, die für jeden Hundehalter gelten.

  • Mindestalter von 16 Jahren.
  • Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde: Hundehalter müssen Hunde, die über zwölf Wochen alt sind, bei ihrer Hauptwohnsitzgemeinde binnen 5 Werktagen anmelden.
  • Sachkunde-Ausbildung: Hundehalter müssen vor Anschaffung des Hundes die nötige Sachkunde-Ausbildung vorweisen können.
  • Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank: Bei der Hundeanmeldung muss eine Registrierungsbestätigung für den anzumeldenden Hund aus der Heimtierdatenbank des Bundes vorgelegt werden.
  • Haftpflichtversicherung: Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von Euro 725.000 bestehen.

Große Hunde

Alle Hundehalter, die ab dem 01. Dezember 2024 einen großen Hund bei der Gemeinde neu anmelden, müssen neben den allgemeinen Anforderungen bei der Anmeldung zusätzlich innerhalb einer bestimmten Frist auch eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) mit ihrem Hund absolvieren. Das Ziel dieser zusätzlichen Prüfung ist es, sicherzustellen, dass das Mensch-Tier-Gespann in alltäglichen Situationen gut funktioniert. Ein Hund gilt als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Die Feststellung erfolgt beim Tierarztbesuch.

Große Hunde, die bei einer Neuanmeldung bereits das 8. Lebensjahr vollendet haben, müssen diese Prüfung nicht mehr absolvieren.

Spezielle Rassen

Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander gelten ab Inkrafttreten des Oö. HHG 2024 die Pflicht zur Ablegung einer Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Dies gilt unabhängig von der Größe und des Gewichts des Hundes.

Die oben angeführten speziellen Rassen sowie auch deren Kreuzungen untereinander müssen die Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) in jedem Fall ablegen, wenn sie zum Stichtag (01.12.2024) das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies gilt auch für bereits angemeldete Hunde!

Fristen für die Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP)

Generell gelten für „Große Hunde“ und „Spezielle Rassen“ folgende Fristen:

  • Mindestalter für die Prüfung ist das vollendete 12. Lebensmonat
  • Der Nachweis der absolvierten Prüfung muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden. Dies gilt für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat vollendet haben.
  • Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, müssen bis zum vollendeten 18. Lebensmonat die Prüfung absolvieren.

Verpflichtende Sachkunde-Ausbildung VOR Anschaffung des Hundes

Bereits bevor man sein neues Haustier aufnimmt, ist eine theoretische Sachkunde-Ausbildung mit Prüfung positiv abzulegen. Mit positiver Absolvierung der schriftlichen Prüfung erhält der Hundehalter den sogenannten Sachkundenachweis, der ihn zum Halten eines Hundes in Oberösterreich berechtigt.

Termine für die Sachkunde-Ausbildung finden Sie auf der Website des Landes OÖ unter www.land-oberoesterreich.gv.at/hunde-sachkunde-kurse.htm.