Baubewilligung

Vor der Errichtung ist um Baubewilligung anzusuchen für:

  • den Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden;
  • die Errichtung oder wesentliche Änderung sonstiger Bauwerke, die geeignet sind, eine erhebliche Gefahr oder eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeizuführen oder das Orts- und Landschaftsbild zu stören;
  • die Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden oder sonstigen Bauwerken, wenn dadurch zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen (wie Lärm oder Abgase) zu erwarten sind;
  • der Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen), soweit sie an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind.

 
Vereinfachtes Bauverfahren:

Wenn alle Nachbarn auf dem Bauplan schriftlich erklären, dass sie keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben erheben, entfällt die Bauverhandlung. Damit kann die Baubewilligung nach rechtlicher und technischer Prüfung kurzfristig erteilt werden.

Als Serviceleistung bietet die Gemeinde eine kostenlose Vorprüfung bzw. Bauberatung an, um das geplante Bauvorhaben, die Pläne und die Einreichunterlagen zu prüfen und die gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensart zu klären.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Das moderne Oö. Baurecht!

 

Zuständig