Baurecht / Bauamt

Mit der Oö. Bauordnungsnovelle 2013 wurde die Oö. Bauordnung 1994 novelliert und das Oö. Bautechnikgesetz sowie die Oö. Bautechnikverordnung neu erlassen. Weiters wurde die 2. Auflage der OIB-Richtlinien beschlossen und ins Oö. Baurecht 2013 übernommen. Die Änderungen sind mit 01.07.2013 in Kraft getreten.

Das Baurecht liegt in der Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Ziel dieser Gesetzesnovellierung war eine Harmonisierung und eine bundesweite Vereinheitlichung der bautechnischen Bestimmungen. Bis auf Salzburg und Niederösterreich wurden die gesetzlichen Änderungen in allen übrigen Bundesländern ratifiziert.

Das Land Oberösterreich hat im Zuge der Novellierung der Baugesetzgebung die Broschüre Das moderne Oö. Baurecht veröffentlicht.

 

Zuständig