Finanzen, Gemeindebudget (Voranschlag, Rechnungsabschluss)

Vor Beginn eines jeden Finanzjahres wird der Voranschlag erstellt. Er zeigt die geplanten Einnahmen und Ausgaben des kommenden Finanzjahres. Unterteilt ist der Voranschlag wieder in ordentlichen und außerordentlichen Haushalt. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft (Doppelte Buchführung; hier wird ein Gewinn angestrebt) ist das Ziel der Gemeinde-Buchführung, dass die Einnahmen und Ausgaben gleich hoch sind.

Zum Jahresende werden die Summen des Voranschlages noch einmal unter die Lupe genommen und mit den tatsächlich Ausgaben und Einnahmen verglichen. Diese Angleichung an den Voranschlag heißt Nachtragsvoranschlag. Nach Ende des Finanzjahres wird der Rechnungsabschluss erstellt. Jeder dieser Schritte (Voranschlag, Nachtragsvoranschlag und Rechnungsabschluss) muss vom Gemeinderat beschlossen werden und wird der Bezirkshauptmannschaft und dem Land OÖ. Zur Prüfung vorgelegt. Zusätzlich werden im Mittelfristigen Finanzplan die Einnahmen und Ausgaben der kommenden fünf Jahre budgetiert.

Als Abgangsgemeinde bezeichnet man eine Gemeinde, wenn sie den Voranschlag, Nachtragsvoranschlag bzw. Rechnungsabschluss nicht ausgleichen kann – also die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Wenn die Einnahmen überwiegen spricht man von einem Überschuss.

 

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