Wie kommen Sie zu einer Fischerkarte?
Ausgestellt werden Fischerkarten auf der BH Vöcklabruck - Abteilung I (Tel.: (07672) 702-461, Fax: (07672) 702-399) .
Voraussetzungen:
- Vollendung des 12. Lebensjahres
- Fischereiliche Eignung (Teilnahme an einer Unterweisung)
Erforderliche Unterlagen:
- Geburtsurkunde bzw. amtlicher Lichtbildausweis
- Bescheinigung für die Unterweisung im Fischfang
- Meldezettel
- zwei Passfotos
Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck