Alternativenergieanlage

Der Einbau von Alternativenergieanlagen (Solaranlage, Erdwärmepumpe, Luftwärmepumpe, Hack-gut- und Pelletsanlagen, ...) wird in der Höhe von 25 % der gewährten Landes- bzw. Bundesförderung (maximal jedoch 500 Euro) unterstützt. 

Ebenfalls mit 25 % der Bundesförderung (maximal jedoch 500 Euro) wird der Einbau einer Photovoltaikanlage im privaten Wohnhausbereich gefördert.

Um in den Genuss der Gemeindeförderung zu kommen, muss die gewährte Förderung entweder durch einen Bescheid oder die Auszahlungsbestätigung des Landes bzw. Bundes am Gemeindeamt nachgewiesen werden.

Nähere Auskünfte können am Gemeindeamt eingeholt werden.

Zuständig

Formulare